Nach dem Staatsexamen verleiht der Bischof von Münster den Religionslehrerinnen und Religionslehrern, die im Bistum Münster tätig werden, eine kirchliche Beauftragung, die Missio canonica.
Im Antrag auf Verleihung der Missio canonica ist das Versprechen abzugeben, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche zu erteilen und in der persönlichen Lebensführung die Grundsätze der Lehre der katholischen Kirche zu beachten.
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