Der Bischof betont, dass Lebenswirklichkeit und Lehre der Kirche oft in einer sehr intensiven Spannung zueinander stünden. Er gehe aber von dem Grundvertrauen aus, dass jeder, der in der Seelsorge arbeite, diesen Dienst verantwortungsvoll versehe und vor dem Gewissen gute Entscheidungen finde. So habe auch Papst Franziskus den Grundsatz betont: „Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.“
Die Arbeitshilfe enthält Anmerkungen von Bischof Genn zum päpstlichen Schreiben „Amoris laetitia“ („Die Freude der Liebe“), das Papst Franziskus im April 2016 veröffentlicht hatte. Es fasst die Beratungen der Bischofssynoden zusammen, die 2014 und 2015 in Rom stattgefunden hatten. In dem Schreiben geht es um die Bedeutung der Familie in Kirche und Welt von heute. Die Arbeitshilfe enthält neben einem Vortrag von Bischof Genn zu diesem Schreiben auch ein Wort der deutschen Bischöfe zu „Amoris laetitia“, Eckpunkte zur Ehevorbereitung im Bistum Münster sowie Thesen, pastorale Überlegungen und Angebote zur Ehepastoral, die sich aus der Perspektive des päpstlichen Schreibens ergeben. Auch werden Praxismodelle und Angebote zur Ehepastoral im Bistum Münster sowie der Dienst des kirchlichen Gerichtes (Offizialat) in der Ehepastoral vorgestellt.
Veröffentlicht wird in der Handreichung zudem die Orientierungshilfe zum Kommunionempfang „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“, die die Deutsche Bischofkonferenz bereits im Juni publiziert hatte. In einem Vorwort erinnert Bischof Genn an die „heftige Diskussion“, die es in den vergangenen Monaten über den Kommunionempfang von Männern und Frauen gegeben hat, die in gemischt-konfessionellen Ehen leben. Der Bischof bittet diejenigen, die sich eine weitere Lösung vorstellen können und praktizieren als die, die Orientierungshilfe vorsieht, „zu bedenken, dass ein Mühen um die Einheit der Christen und damit die Überwindung der Spaltung nicht zu neuen Spaltungen führen darf, weil solches Verhalten niemals die Frucht des Geistes ist.“ Die Bischofskonferenz hatte das, was die Orientierungshilfe vorsieht und was ihr Anliegen ist, so beschrieben: „Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissensentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen.“